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WRP 2012, 592
OLG Köln 
Markenrecht: eurodata/europdata (Urteil vom 21.10.2011, 6 U 173/10)

Ob Verwechslungsgefahr zwischen Unternehmenskennzeichen vorliegt, beurteilt sich – vorbehaltlich ihres Fehlens bei Schluss der mündlichen Verhandlung – nach der Sachlage bei Aufnahme der Benutzung des jüngeren Kennzeichens. Als Kollisionszeitpunkt kommt auch die Benutzungsaufnahme durch verbundene Unternehmen oder Dritte in Betracht, von deren Gestattung sich die Kennzeichnung ableitet.

OLG Köln, WRP 2012, 592-595 (Urteil vom 21.10.2011, 6 U 173/10)

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