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WRP 2012, 591
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Kostentragung nach Antragsrücknahme im Verfügungsverfahren (Beschluss vom 23.01.2012, 6 W 92/11)

§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPO findet im Verfahren der einstweiligen Verfügung Anwendung, wenn der Anlass zur Einreichung des Verfügungsantrags im Zeitraum zwischen der Aufgabe des Antrags zur Post und seinem Eingang beim Gericht entfällt, der Verfügungskläger hiervon aber erst nach Einreichung des Antrags Kenntnis erlangt.

OLG Karlsruhe, WRP 2012, 591-592 (Beschluss vom 23.01.2012, 6 W 92/11)

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