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WRP 2014, 603
OLG Frankfurt a. M. 
Urheberrecht: Konkludente Rechteeinräumung bei Freischaltung und Bezahlung eines Computerprogramms (Urteil vom 29.10.2013, 11 U 47/13)

Sofern ein im Auftrag erstelltes Computerprogramm seitens des Auftragnehmers nach Fertigstellung einschränkungslos freigeschaltet und seitens des Auftraggebers vollständig bezahlt wird, spricht dies zunächst für eine konkludente uneingeschränkte Einräumung der vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte unabhängig davon, ob ein im Raum stehender schriftlicher Vertrag geschlossen wird.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 603-606 (Urteil vom 29.10.2013, 11 U 47/13)

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