Wettbewerbsrecht: TV-Wartezimmer: Unlautere Absprache zwischen Arzt und Apotheker über Zuführung von Patienten (Urteil vom 20.03.2014, 6 U 2/13)
Als „Zuführung“ von Patienten eines Arztes zu einem Apotheker im Sinne von § 11 ApoG ist jede Verlautbarung in den Praxisräumen (hier: auf einem im Wartezimmer angebrachten Bildschirm) einzustufen, die aus der Sicht des Patienten als gezielte Werbung des Arztes für eine bestimmte Apotheke verstanden wird. Eine – zugleich unlautere (§ 4 Nr. 11 UWG) – „Absprache“ über derartige Zuführung kann auch dadurch getroffen werden, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 600-603 (Urteil vom 20.03.2014, 6 U 2/13)
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