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WRP 2015, 124
OLG Frankfurt a. M. 
Urheberrecht: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen (Urteil vom 04.11.2014, 11 U 106/13)

In der Abmahnung muss das vorgeworfene rechtswidrige Verhalten so bezeichnet werden, dass die gerügte Rechtsverletzung und das betreffende Werk in angemessener Weise identifiziert werden können. Im Fall des Vorwurfs unberechtigter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Unterlagen ist darzustellen, worin die Verbreitungshandlung bestehen soll.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 124-127 (Urteil vom 04.11.2014, 11 U 106/13)

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