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WRP 2015, 122
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Sprayender Waschbär – Herabsetzende vergleichende Werbung durch Bildmotiv (Urteil vom 09.10.2014, 6 U 199/13)

Ein Bildmotiv, das einen Waschbär beim Übersprühen einer farbigen Fläche mit einer anderen Farbe zeigt, kann eine unlautere herabsetzende vergleichende Werbung enthalten, wenn für den Verkehr erkennbar ist, dass die Werbung einen Vergleich zwischen Telekommunikationsunternehmen, die sich der dargestellten Farben bedienen, verdeutlichen soll.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 122-124 (Urteil vom 09.10.2014, 6 U 199/13)

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