Urheberrecht: Urheberrechtsschutz von Werbetexten für Roben (Urteil vom 06.05.2014, I-20 U 174/12)
Die Urheberrechtsschutzfähigkeit von Gebrauchszwecken dienenden Schriftgut (hier: Werbetexte für Roben) erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials. Dabei kann die Reihenfolge der Darstellung als Ausdruck einer erheblichen eigenschöpferischen, eigentümlichen Gedankengestaltung und -führung sowie von erheblicher individueller Prägung und nicht durch die Natur der Sache vorgegeben und daher geschützt sein. …
OLG Düsseldorf, WRP 2014, 1236-1238 (Urteil vom 06.05.2014, I-20 U 174/12)
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