Urheberrecht: Blühende Landschaften (Urteil vom 30.11.2012, I ZR 212/10)
a) Das Zitatrecht gemäß § 51 S. 2 Nr. 2 UrhG hat im Hinblick auf Kunstwerke einen weiteren Anwendungsbereich als bei nichtkünstlerischen Sprachwerken. Die durch Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG geforderte kunstspezifische Betrachtung verlangt, bei der Auslegung und Anwendung des § 51 S. 2 Nr. 2 UrhG die innere Verbindung der zitierten Stellen mit den Gedanken und Überlegungen des Zitierenden über die bloße Belegfunktion hinaus auch als Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung anzuerkennen (BVerfG, …
BGH, WRP 2012, 1418-1421 (Urteil vom 30.11.2012, I ZR 212/10)
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