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WRP 2012, 1409
BGH 
Urheberrecht: Kommunikationsdesigner (Urteil vom 23.02.2012, I ZR 6/11)

Urheber, die ihre Werke durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verwerten, deren alleinige Gesellschafter sie sind, können – falls die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist – in entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG von dem Vertragspartner der Gesellschaft die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, um auf diese Weise eine angemessene Vergütung für die Werknutzung zu erreichen.…

BGH, WRP 2012, 1409-1412 (Urteil vom 23.02.2012, I ZR 6/11)

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