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WRP 2009, 462
BGH 
Urheberrecht: Kopierläden II (Urteil vom 20.11.2008, I ZR 62/06)

a) Der Inhaber eines Kopierladens hat die nach § 54a Abs. 2, § 54d Abs. 2 UrhG (F: 25.7.1994) geschuldete urheberrechtliche Vergütung für das Betreiben von Fotokopiergeräten grundsätzlich auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn er eine Selbstbedienung durch Kunden ausgeschlossen und seine Angestellten angewiesen hat, nur urheberrechtlich nicht geschützte Werke zu vervielfältigen.

BGH, WRP 2009, 462-464 (Urteil vom 20.11.2008, I ZR 62/06)

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