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WRP 2012, 829
BGH 
Verfahrensrecht: Ordnungsmittelfestsetzung nach einseitiger Erledigungserklärung (Beschluss vom 23.02.2012, I ZB 28/11)

Ein Unterlassungstitel kann auch nach einseitiger Erledigungserklärung und der ihr folgenden gerichtlichen Feststellung der Erledigung noch wirksame Grundlage eines Ordnungsmittelfestsetzungsbeschlusses bleiben, der vor Eintritt des erledigenden Ereignisses (hier: Unterwerfung des Schuldners) beantragt und nach diesem Ereignis und der ihm folgenden einseitigen Erledigungserklärung des Gläubigers, …

BGH, WRP 2012, 829-831 (Beschluss vom 23.02.2012, I ZB 28/11)

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