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WRP 2011, 932
Hanseatisches OLG Hamburg 
Verfahrensrecht: Fehlerhafte Impressums-Angabe (Beschluss vom 20.04.2011, 3 W 30/11)

Ein aufgrund einer einstweiligen Verfügung vor Verjährung des Unterlassungsanspruchs ergangener und vollstreckter Ordnungsmittelbeschluss nach § 890 ZPO ist nicht gemäß §§ 775 Abs. 1 Nr. 1, 776 ZPO aufzuheben, wenn nach Erhebung der Verjährungseinrede das Verfügungsverfahren einseitig für erledigt erklärt und sodann im Urteil die Feststellung der Erledigung infolge Verjährungseintritts ausgesprochen wird.…

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2011, 932 (Beschluss vom 20.04.2011, 3 W 30/11)

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