Wettbewerbsrecht: Zur Irreführung durch Selbstbezeichnung eines Rechtsbeistands mit dem Titel eines „doktor práv (JUDr.)“ als „Dr.“ (Urteil vom 08.10.2010, 6 U 109/10)
Die Selbstbezeichnung eines von der Rechtsanwaltskammer zugelassenen, tatsächlich nur über den Grad eines „JUDr.“ verfügenden Rechtsbeistandes als „Dr.“ ohne aufklärenden Zusatz begründet die Gefahr von Fehlvorstellungen über seine 933durch den Doktorgrad ausgewiesene Qualifikation; dieser Umstand ist objektiv geeignet, die Interessen der angesprochenen Verbraucher und der Mitbewerber im Sinne von § 3 Abs. …
OLG Köln, WRP 2011, 932-933 (Urteil vom 08.10.2010, 6 U 109/10)
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