Verfahrensrecht/Presserecht: Prozessuale Waffengleichheit beim Erlass von einstweiligen Verfügungen im Beschlusswege II (Beschluss vom 30.09.2018, 1 BvR 1783/17)
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit verletzt ein Beschluss über den Erlass einer einstweiligen Verfügung, der nicht nur ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners, sondern auch ohne eine hinreichende vorprozessuale Abmahnung durch den Antragsteller des Ausgangsverfahrens ergangen ist, diesen in seinem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit aus Art. …
BVerfG, WRP 2018, 1448-1452 (Beschluss vom 30.09.2018, 1 BvR 1783/17)
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