Wettbewerbsrecht: Aktivlegitimation für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch (Urteil vom 03.07.2014, 6 U 240/13)
Für die Aktivlegitimation zur Geltendmachung eines auf Wiederholungsgefahr gestützten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs reicht es aus, dass der Kläger zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit dem Beklagten steht; nicht erforderlich ist, dass das Wettbewerbsverhältnis auch schon zum Zeitpunkt der die Wiederholungsgefahr begründenden Verletzungshandlung gegeben war.…
OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 1229-1231 (Urteil vom 03.07.2014, 6 U 240/13)
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