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WRP 2014, 1226
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführung über regionale Verfügbarkeit eines Telekommunikationstarifs (Urteil vom 10.07.2014, 6 U 133/13)

Die Werbung für einen Telekommunikationstarif, der nur in Ballungsräumen verfügbar ist, muss einen Hinweis auf die beschränkte regionale Verfügbarkeit enthalten. Wird ein solcher Hinweis in einer Fußnote gegeben, reicht dies zur Vermeidung einer Irreführungsgefahr jedenfalls dann nicht aus, wenn sich die Fußnotenziffer neben einer Preisangabe befindet, der Fußnotentext selbst mit Hinweisen zur Preisgestaltung beginnt und der darin weiter enthaltene Hinweis auf die regionale Verfügbarkeit nicht besonders hervorgehoben ist.…

OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 1226-1229 (Urteil vom 10.07.2014, 6 U 133/13)

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