Wettbewerbsrecht: Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeit für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung (Urteil vom 14.03.2013, 6 U 227/12)
Begeht der Schuldner eines Unterlassungstitels eine kerngleiche Zuwiderhandlung, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine weitere, gegen diese neue Handlung gerichtete einstweilige Verfügung, wenn der Verletzer in Verkennung des Verbotsumfangs des bereits bestehenden Titels eine Zuwiderhandlung in Abrede stellt oder der Titelgläubiger dies zumindest befürchten muss (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 101-103 (Urteil vom 14.03.2013, 6 U 227/12)
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