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WRP 2015, 755
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Unangemessene Benachteiligung durch „Zwangsmediationsversuch“ in den AGB einer Rechtsschutzversicherung (Urteil vom 09.04.2015, 6 U 110/14)

Die von einer Rechtsschutzversicherung in Allgemeinen Geschäftsbedigngungen verwendete Klausel, wonach die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig ist, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 755-759 (Urteil vom 09.04.2015, 6 U 110/14)

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