Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Informationspflicht über einen Testbericht anlässlich der Werbung mit einem positiven Testergebnis (Urteil vom 16.11.2017, 6 U 182/14)
Wer gegenüber Verbrauchern mit einem positiven Testergebnis wirbt, muss dem Werbeadressaten die Möglichkeit geben, sich über die Einzelheiten des Tests näher zu informieren. Hierzu genügt die Angabe einer entsprechenden Fundstelle, soweit der Verbraucher unter dieser Fundstelle mit zumutbarem Aufwand nähere Informationen über den Test auffinden kann. Daran fehlt es, wenn in der Werbung zwar eine Internetadresse genannt ist, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 109-110 (Urteil vom 16.11.2017, 6 U 182/14)
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