Wettbewerbsrecht: Unlauterkeit des Versuchs der – formell unzulässigen – Durchsetzung einer Preiserhöhung auf der Grundlage Allgemeiner Geschäftsbedingungen (Urteil vom 19.10.2017, 6 U 110/17)
Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kommunikationsdienstleistungsunternehmens als Voraussetzung für eine fingierte Zustimmung des Kunden zu einer Preiserhöhung die „Mitteilung (in Textform)“ über die beabsichtigte Preiserhöhung und ein bestehendes befristetes Widerspruchsrecht vor, wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, wenn sich die Mitteilung lediglich auf dem Internetportal des Unternehmens befindet und in parallel dazu versandten elektronischen Nachrichten auf „neue Informationen“ über den Tarif des Kunden, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 108-109 (Urteil vom 19.10.2017, 6 U 110/17)
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