Wettbewerbsrecht: Kennzeichnung von werblichen Beiträgen in sozialen Medien (hier: Instagram) (Beschluss vom 17.10.2017, 5 W 233/17)
Beiträge auf der Social-Media-Plattform Instagram, mit denen – mehrfach – diverse Markenprodukte unterschiedlicher Herkunft präsentiert werden und bei denen „sprechende“ Links auf die Internetauftritte der betreffenden Unternehmen gesetzt werden, können eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG und damit kennzeichnungspflichtige Werbung darstellen, wenn dem handelnden Instagramnutzer für derartige Beiträge Geldzahlungen, …
KG Berlin, WRP 2018, 224-225 (Beschluss vom 17.10.2017, 5 W 233/17)
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