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WRP 2014, 477
OLG Celle 
Wettbewerbsrecht: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten (Beschluss vom 20.01.2014, 13 W 100/13)

Eine feste zeitliche Grenze für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 Abs. 2 UWG durch ein zu langes Zuwarten lässt sich nicht ziehen, vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls, insbesondere 478auf den Grund des Zuwartens an (Bestätigung von OLG Celle, Urteil vom 20.01.1999 – 13 U 307/98).

OLG Celle, WRP 2014, 477-479 (Beschluss vom 20.01.2014, 13 W 100/13)

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