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WRP 2007, 1368
Brandenburgisches OLG 
Wettbewerbsrecht: Abwerbung von Arbeitnehmern eines Unternehmens (Urteil vom 06.03.2007, 6 U 34/06)

Eine bewusste und planmäßige Abwerbung von Arbeitnehmern eines Unternehmens ist erlaubt, wenn die Arbeitnehmer zu einer ordentlichen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses veranlasst werden sollen. Das Abwerben von Beschäftigten ist nur dann unlauter, wenn Arbeitnehmer zum Vertragsbruch durch fristlose Kündigungen oder zu einem Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot verleitet werden sollen.

Brandenburgisches OLG, WRP 2007, 1368-1372 (Urteil vom 06.03.2007, 6 U 34/06)

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