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WRP 2025, 809
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Vorauszahlungsklausel bei Kreuzfahrtreisen (Urteil vom 10.04.2025, 5 UKL 8/24)

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreuzfahrtanbietern, die eine vollständige Restzahlung des Reisepreises bereits 48 Tage vor Reisebeginn verlangen, benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2025, 809-810 (Urteil vom 10.04.2025, 5 UKL 8/24)

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