Wettbewerbsrecht: Zur Zulässigkeit einer Werbung mit Konsumententests (Urteil vom 16.02.2011, 6 U 146/10)
Von einer Werbung mit einem Konsumententest erwartet das Publikum, dass dessen Ergebnis der Erwähnung wert ist, nämlich seriös gewonnen wurde und als repräsentativ gelten kann. Je nach Fragestellung kann das Ergebnis zwar auch subjektive Einschätzungen der Verbraucher widerspiegeln, doch zum einen muss dann das subjektive Element des Tests in der Werbung deutlich gemacht werden und zum anderen darf die Bewertung nicht auf anderen Einflüssen als den getesteten Eigenschaften des Produkts beruhen.…
OLG Köln, WRP 2011, 1082 (Urteil vom 16.02.2011, 6 U 146/10)
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