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WRP 2015, 898
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Anzeigenkennzeichnung einer Doppelseite (Urteil vom 08.04.2015, 6 U 24/15)

Eine doppelseitige Werbeanzeige muss jedenfalls dann in beiden Teilen als Anzeige gekennzeichnet sein, wenn ein Teil der Doppelseite so redaktionell gestaltet ist, das er nicht ohne weiteres als Werbung zu erkennen ist. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Karlsruhe, WRP 2015, 898-899 (Urteil vom 08.04.2015, 6 U 24/15)

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