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WRP 2015, 893
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Empfehlung eines Prominenten (Urteil vom 08.04.2015, 6 U 66/13)

Dem Tatbestandsmerkmal der Empfehlung darf bei der Werbung mit Prominenten kein Erfordernis konkreter Handlungsanweisungen entnommen werden. Auch der eher abstrakte Aufruf zum verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Gesundheit kann in den Augen des Verbrauchers eine Empfehlung des beworbenen Arzneimittels durch den Prominenten darstellen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

OLG Karlsruhe, WRP 2015, 893-897 (Urteil vom 08.04.2015, 6 U 66/13)

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