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WRP 2016, 843
BGH 
Wettbewerbsrecht: Im Immobiliensumpf (Urteil vom 31.03.2016, I ZR 160/14)

a) Nutzt ein Rechtsanwalt seine Kontakte zu Medien, um über eine Berichterstattung zu aktuellen Rechtsstreitigkeiten vorrangig potentielle Mandanten auf seine anwaltlichen Dienstleistungen aufmerksam zu machen, liegt eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor.

BGH, WRP 2016, 843-850 (Urteil vom 31.03.2016, I ZR 160/14)

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