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WRP 2017, 422
BGH 
Wettbewerbsrecht: Optiker-Qualität (Urteil vom 03.11.2016, I ZR 227/14)

a) Die Werbung mit der Angabe „Premium-Gleitsichtgläser in Optiker-Qualität“ für eine Brille, vor deren Tragen im Straßenverkehr gewarnt werden muss, ist irreführend im Sinne von § 3 S. 1 und 2 Nr. 3 Buchst. a HWG.

BGH, WRP 2017, 422-426 (Urteil vom 03.11.2016, I ZR 227/14)

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