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WRP 2005, 522
OLG München 
Wettbewerbsrecht: „So wirksam wie ein Antibiotikum“ (Urteil vom 23.12.2004, 6 U 4303/01)

Die Bewerbung eines schleimlösenden Medikaments mit „So wirksam wie ein Antibiotikum“ ist dann irreführend, wenn der von der Annonce angesprochene Verkehr meint, das beworbene Medikament wirke wie ein Antibiotikum bzw. erziele das gleiche therapeutische Ergebnis wie ein Antibiotikum.

OLG München, WRP 2005, 522 (Urteil vom 23.12.2004, 6 U 4303/01)

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