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WRP 2013, 329
BGH 
Wettbewerbsrecht: Unbedenkliche Mehrfachabmahnung (Urteil vom 19.07.2012, I ZR 199/10)

a) Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein.

BGH, WRP 2013, 329-332 (Urteil vom 19.07.2012, I ZR 199/10)

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