Wettbewerbsrecht/Berufsrecht: Zulassung OLG, LG, AG (Beschluss vom 20.02.2013, 2 U 5/13)
Die Verwendung des Zusatzes „Zulassung OLG, LG, AG Bremen“ durch einen Rechtsanwalt (hier: im Impressum einer Internetseite) ist gemäß §§ 3, 5 UWG als Werbung mit einer Selbstverständlichkeit irreführend und unzulässig, weil damit der unzutreffende Eindruck erweckt wird, der betreffende Rechtsanwalt verfüge jedenfalls in dem benannten Ort gegenüber anderen Anwälten aufgrund der Zulassung an den ausdrücklich aufgeführten Gerichten über eine besondere Stellung oder Qualifikation (Leitsatz der Redaktion).…
Hanseatisches OLG Bremen, WRP 2013, 933-934 (Beschluss vom 20.02.2013, 2 U 5/13)
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