Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Irreführende Werbung mit Gesundheitsbezug und Anforderungen an die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast im Eilverfahren (Beschluss vom 21.03.2016, 6 W 21/16)
Hängt die Qualifizierung einer gesundheitsbezogenen Werbung als irreführend davon ab, ob eine Wirkungsaussage fachlich umstritten und hinreichend wissenschaftlich abgesichert ist, ist das Eilverfahren zur Geltendmachung eines entsprechenden Unterlassungsanspruchs nicht von vornherein ungeeignet, weil dem Werbenden die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für die wissenschaftliche Absicherung obliegt. …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 905-907 (Beschluss vom 21.03.2016, 6 W 21/16)
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