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WRP 2013, 935
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: „Belegte Wirksamkeit“ (Urteil vom 22.03.2013, 6 U 12/13)

Die objektiv-sachliche Angabe „belegte Wirksamkeit“ unter Verweis auf eine wissenschaftliche Studie in einer Arzneimittelwerbung beinhaltet keine persönliche Befürwortung der Anwendung des Präparats seitens der die Studie durchführenden Wissenschaftler und stellt deshalb keine Empfehlung von Wissenschaftlern im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG dar.

OLG Köln, WRP 2013, 935-938 (Urteil vom 22.03.2013, 6 U 12/13)

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