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WRP 2013, 938
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: „Sofortige Kündigung“ (Urteil vom 06.02.2013, 6 U 127/12)

Die Mitteilung, ein Handelsvertretervertrag sei mit sofortiger Wirkung gekündigt worden, kann eine herabsetzende Äußerung im Sinn des § 4 Nr. 7 UWG darstellen, wenn der Vertrag tatsächlich nur durch eine ordentliche fristgebundene Kündigung beendet worden ist.

OLG Köln, WRP 2013, 938-940 (Urteil vom 06.02.2013, 6 U 127/12)

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