Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem Unterlassungsantrag (Beschluss vom 04.04.2013, 6 W 85/12)
Richtet sich ein Unterlassungsantrag gegen die konkrete Verletzungsform, kann ein gerichtliches Verbot nicht mit dem Vorwurf der Irreführung über eine bestimmte Tatsache begründet werden, wenn der Kläger selbst sich auf diese konkrete Irreführungsgefahr nicht berufen hat; dies gilt auch dann, wenn die die Irreführungsgefahr begründenden Umstände sich aus der Verletzungsform ergeben und nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2013, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2013, 1072-1073 (Beschluss vom 04.04.2013, 6 W 85/12)
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