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WRP 2021, 1506
BGH 
Zivilrecht/Handelsrecht: Handelsregister-Eintragung: Qualifizierte elektronische Signatur nicht ausreichend (Beschluss vom 15.06.2021, II ZB 25/17)

Die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister ist gemäß § 12 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 Hs. 2 HGB mit einem einfachen elektronischen Zeugnis eines Notars gemäß § 39a BeurkG elektronisch einzureichen. Die Einreichung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Ausstellers der Anmeldung gemäß § 126a BGB reicht nicht aus.

BGH, WRP 2021, 1506 (Beschluss vom 15.06.2021, II ZB 25/17)

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