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ZFWG 2007, 20
Ohlmann 
Anmerkung: zu OLG Stuttgart, Urteil vom 09.02.1962, 2 Ss 583/61

Die beiden vorstehenden Entscheidungen sind auch heute noch von grundlegender Bedeutung für die Auslegung des § 287 StGB (§ 286 StGB alte Fassung), weil sie sich mit der territorialen Reichweite von landesrechtlichen Lotterieerlaubnissen und insbesondere mit der Strafbarkeit einer Lotterie außerhalb des Genehmigungsgebiets eines Bundeslands befassen. In den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts kam es zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich zu einer leidenschaftlichen Auseinandersetzung über die Zulässigkeit von Lotterieveranstaltungen außerhalb des Genehmigungsgebiets eines Bundeslands. …

Ohlmann, ZfWG 2007, 20-22

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