Strafbarkeit des Veranstaltens einer Lotterie außerhalb des Genehmigungsgebietes eines Bundeslandes (Urteil vom 09.02.1962, 2 Ss 583/61)
s. „Lotterie“ ist ein Unternehmen, bei dem einer Mehrheit von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen einen bestimmten Geldeinsatz ein vom Eintritt eines zufälligen Ereignisses abhängiges Recht auf einen bestimmten Geldbetrag zu erwerben (RGSt 60, 385; BGH Urteil vom 28. Mai 1957 – 1 StR 339/56). Dabei setzt ein Spielplan nicht voraus, daß die Anzahl und die Höhe der Gewinne schon vor der Ziehung festgelegt sind. …
OLG Stuttgart, ZfWG 2007, 17-20 (Urteil vom 09.02.1962, 2 Ss 583/61)
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