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ZFWG 2016, 73
VG Stade 
Die fünfjährige Übergangsfrist für bestehende Spielhallen ist betreiberbezogen (Urteil vom 10.12.2014, 6 A 2797/13)

Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV ist betreiberbezogen und nicht spielhallenbezogen auszulegen.

VG Stade, ZfWG 2016, 73 (Urteil vom 10.12.2014, 6 A 2797/13)

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