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ZFWG 2015, 474
OVG Saarland 
Keine Verlängerung der Erlöschensfrist für Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO (Beschluss vom 21.09.2015, 1 A 415/14)

Ein wichtiger Grund i. S.d § 49 Abs. 3 GewO, die Frist des § 49 Abs. 2 GewO in Bezug auf eine Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO zu verlängern, ist nicht gegeben, wenn die erstrebte Verlängerung der Frist für den Erlaubnisinhaber keinen Nutzen hat. Dies ist der Fall, wenn es zum Betrieb der Spielhalle zusätzlich der Erlaubnis nach den §§ 2 Abs. 1, 12 Abs. 6 SSpielhG, …

OVG Saarland, ZfWG 2015, 474-478 (Beschluss vom 21.09.2015, 1 A 415/14)

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