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ZFWG 2007, 460
LG Bremen 
LANDGERICHT BREMEN (Urteil vom 20.12.2007, 12 O 379/06)

Weder eine zu DDR-Zeiten noch im EU-Ausland erteilte Lizenz zur Veranstaltung von Sportwetten stellt eine behördliche Erlaubnis i.S.d. § 284 Abs. 1 StGB dar. Auf Grundlage einer solchen Lizenz in Deutschland veranstaltete Glücksspiele über das Internet sind illegal.

LG Bremen, ZfWG 2007, 460-463 (Urteil vom 20.12.2007, 12 O 379/06)

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