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ZFWG 2007, 463
VG Gelsenkirchen 
VERWALTUNGSGERICHT GELSENKIRCHEN (Urteil vom 20.11.2007, 14 K 171/07)

Die von dem Fußballverein VfL Bochum in der Vergangenheit betriebene und weiter beabsichtigte Werbung für private Sportwettenveranstalter stellt Werbung für in Nordrhein-Westfalen unerlaubte Glücksspiele dar.

VG Gelsenkirchen, ZfWG 2007, 463-470 (Urteil vom 20.11.2007, 14 K 171/07)

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