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ZFWG 2007, 453
LG Frankfurt a. M. 
LANDGERICHT FRANKFURT (Beschluss vom 15.11.2007, 5/3 KLS 3650 JS 236524/06)

Die Verhängung einer strafrechtlichen Sanktion verbietet sich aus verfassungsrechtlichen Gründen, solange es an einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage für das staatliche Wettmonopol fehlt.

LG Frankfurt a. M., ZfWG 2007, 453-457 (Beschluss vom 15.11.2007, 5/3 KLS 3650 JS 236524/06)

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