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ZFWG 2007, 447
Sächsisches OVG 
SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT (Beschluss vom 12.12.2007, 3 BS 286/06)

Dem Sportwettenanbieter „bwin.de“ (bwin e.K., Inhaber Dr. Steffen Pfennigwerth) ist es erlaubt, sein Sportwettenangebot innerhalb des Gebietes der ehemaligen DDR anzubieten. Ihm ist es jedoch verboten, Wettverträge mit Personen abzuschließen, die sich nicht im Gebiet der ehemaligen DDR aufhalten.

Sächsisches OVG, ZfWG 2007, 447-453 (Beschluss vom 12.12.2007, 3 BS 286/06)

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