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ZFWG 2007, 395
LG Hamburg 
Landgericht Hamburg (Urteil vom 07.09.2007, 406 O 95/07)

Der Beklagte ist für die in Rede stehende Bandenwerbung jedenfalls nach den Grundsätzen der so genannten Störerhaftung verantwortlich.

LG Hamburg, ZfWG 2007, 395 (Urteil vom 07.09.2007, 406 O 95/07)

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