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ZFWG 2007, 395
VG Mainz 
Verwaltungsgericht Mainz (Beschluss vom 12.09.2007, 6 L 583/07.MZ)

Das Interesse der Antragstellerin, vorläufig von Vollzugsmaßnahmen verschont zu bleiben überwiegt, wenn auch derzeit gewichtigere Gründe für die Rechtswidrigkeit der Verfügung sprechen.

VG Mainz, ZfWG 2007, 395 (Beschluss vom 12.09.2007, 6 L 583/07.MZ)

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