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ZFWG 2009, 311
LG Koblenz 
Landgericht Koblenz: Werbung für Glücksspiele (Urteil vom 16.06.2009, 4 HK O 78/09)

Der Antragsteller ist antragsbefugt, weil er die Interessen einer nicht unerheblichen Zahl von Unternehmen wahrnimmt, die auf dem selben Glücksspielmarkt tätig sind wie die Antragsgegnerin.

LG Koblenz, ZfWG 2009, 311 (Urteil vom 16.06.2009, 4 HK O 78/09)

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