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ZFWG 2009, 311
VG Chemnitz 
Verwaltungsgericht Chemnitz: GlüStV verfassung- und europarechtskonform (Beschluss vom 15.06.2009, 3 L 427/08)

Der GlüStV ist mit dem Verfassungsrecht vereinbar. Sämtliche Ziele an sich und in der Summe sind geeignet, den Eingriff in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen.

VG Chemnitz, ZfWG 2009, 311 (Beschluss vom 15.06.2009, 3 L 427/08)

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