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ZFWG 2008, 381
OLG Düsseldorf 
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF: Aufhebung einer Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes (Beschluss vom 17.09.2008, VI-Kart 19/07)

Die Entscheidung der Bundesländer, das Glücksspielrecht in einem Staatsmonopol zu organisieren (§ 10 Abs. 2 GlüStV) ist als originär hoheitliches Handeln dem Kartellrecht entzogen. Das Bundeskartellamt muss es daher hinnehmen, dass sich Rheinland Pfalz entschieden hat, ein staatliches Lotteriemonopol zu schaffen. Dies schließt denknotwendig auch die Kompetenz der Kartellbehörde aus, …

OLG Düsseldorf, ZfWG 2008, 381-385 (Beschluss vom 17.09.2008, VI-Kart 19/07)

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